Psychotherapie

Psychotherapie

Vorbereitung auf die amtsärztliche eingeschränkte Heilpraktikerprüfung (Psychotherapieprüfung)

Staatlich geprüfter und zugelassener Fernlehrgang, staatliche Zulassungsnummer 753898

Studiendauer: 12 Monate
Lernaufwand: ca. 9 Stunden pro Woche

Das besondere Ausbildungskonzept

Durch Fernunterricht entspanntes Lernen zu Hause. Präsenzunterricht nur bei denjenigen Ausbildungsinhalten, die ein persönliches Erscheinen erfordern.

Die Fachfortbildung wurde von einem unabhängigen Gutachter geprüft und von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen. Ausbildungskonzepte, -inhalte, Informationsmaterial und Ausbildungsverträge des BTB-Bildungswerk unterstehen einer laufenden staatlichen Kontrolle!

Der vorliegende Lehrgang bietet Ihnen die Möglichkeit, innerhalb einer Regelstudienzeit von 12 Monaten die Grundlagen der psychologischen Diagnostik, der einzelnen psychiatrischen Krankheitsbilder einschließlich ihrer verschiedenen Entstehungstheorien, sowie die Grundlagen der wichtigsten Psychotherapien zu erlernen.

Er wendet sich an

  • Interessierte, die sich auf die amtsärztliche Psychotherapeutenprüfung vorbereiten wollen.
  • Berufsangehörige aus den psychosozialen und medizinischen Bereichen, die ihre psychologische Diagnostik verbessern, einen umfassenden Überblick über die wichtigsten psychotherapeutischen Methoden erhalten und psychisch determinierte Erkrankungen besser von medizinisch- körperlichen unterscheiden wollen.

Wer darf psychotherapeutisch tätig werden?

Nur vier Personengruppen dürfen eigenverantwortlich Psychotherapie betreiben:

  • Der approbierte Arzt
    Die Behandlungskosten werden im allgemeinen von den Krankenkassen getragen.
  • Der Diplom-Psychologe / Diplom-Sozialpädagoge mit therapiebezogener Zusatzausbildung
    Er darf sich "Psychotherapeut" nennen und kann mit Krankenkassen abrechnen.
  • Der Absolvent der eingeschränkten Heilpraktikerprüfung
    Diese wird auch "Psychotherapieprüfung" genannt, da nur diejenigen Inhalte geprüft werden, die einen Bezug zur Psychotherapie haben. Der Absolvent darf Psychotherapie, aber keine somatischen Behandlungsmethoden durchführen.
  • Der Absolvent der "großen" amtsärztlichen Heilpraktikerprüfung.
    Ein Heilpraktiker, der die "große" Heilpraktikerprüfung bestanden hat, darf sowohl die medizinischen "körperlichen" Heilmethoden als auch die Psychotherapie anwenden.

Voraussetzungen zur eingeschränkten Heilpraktikerprüfung

Im Heilpraktikergesetz sind folgende Voraussetzungen definiert:

  • Das Mindestalter zum Zeitpunkt der Berufsausübung beträgt 25 Jahre; die Prüfung können Sie allerdings früher ablegen. Die Therapieerlaubnis erhalten Sie vom Gesundheitsamt aber erst am Tag Ihres Geburtstages.
  • Hauptschul- bzw. Volksschulabschluß
  • Keine Vorstrafen und ausreichende körperliche und geistige Gesundheit

Obwohl sich die amtsärztlichen Psychotherapeutenprüfungen eigentlich am Heilpraktikergesetz zu orientieren haben (Hauptvoraussetzung: Volksschulabschluß), wurden früher nur Diplom-Psychologen zur Prüfung zugelassen.

Auf der einen Seite brauchte ein Heilpraktiker-Anwärter, der später Medizin, Naturheilverfahren und psychotherapeutische Methoden anwenden wollte, als Vorbildung nur einen Volksschulabschluß vorzuweisen, um sich zur "großen" HP-Prüfung anmelden zu können.

Auf der anderen Seite benötigte ein Anwärter auf die eingeschränkte Heilpraktikerprüfung, der später nur Psychotherapie anwenden wollte, als Voraussetzung ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie.

Im Jahre 1993 klagte ein abgewiesener Diplom-Pädagoge auf Zulassung zur eingeschränkten Heilpraktikerprüfung und bekam Recht. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass auch Angehörigen anderer Berufsgruppen der Zugang zur Psychotherapeutenprüfung möglich gemacht werden muß, da das Heilpraktikergesetz nichts anderes vorsieht.

Weil die Umsetzung des höchstrichterlichen Urteils eine Angelegenheit der einzelnen Bundesländer ist, wurden bis jetzt bundesweit leider noch keine einheitlichen Prüfungsvoraussetzungen geschaffen, wie die folgenden Beispiele zeigen:

Beispiel Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen wird das Urteil von den zuständigen Gesundheitsämtern eher restriktiv ausgelegt. Verlangt werden im allgemeinen eine Hochschulausbildung in einem der Psychologie verwandten Fachbereich und/oder eine langjährige spezifische Berufserfahrung.

Beispiel Bayern

Im Allgemeinen halten sich die Gesundheitsämter in Bayern an das Heilpraktikergesetz und setzen als Vorbildung Haupt- bzw. Volksschulabschluß voraus.

Die Prüfungsvoraussetzungen in den anderen Bundesländern bewegen sich in der gesamten Bandbreite zwischen den beiden "Eckpfeilern" NRW und Bayern.

Bevor Sie sich zu einem Vorbereitungslehrgang auf die eingeschränkte amtsärztliche Prüfung anmelden, erkundigen Sie sich bitte, ob Sie die Zulassungs-Voraussetzungen erfüllen. Diese können Sie entweder beim Gesundheitsamt Ihres ersten Wohnsitzes oder beim Gesundheitsamt in derjenigen Stadt, in der Sie Ihre Praxis zu eröffnen gedenken, absolvieren.

Wenn Sie die Zusage eines Gesundheitsamtes haben, dass Sie die Voraussetzungen zur Prüfung erfüllen, so erkundigen Sie sich bitte frühzeitig nach möglichen Prüfungsterminen. Häufig prüfen Gesundheitsämter nur einmal im halben Jahr oder einmal pro Jahr.

Nach Ihrer Studienanmeldung erhalten Sie eine Anmeldungsbestätigung, in der auch der Zeitpunkt genannt wird, wann Sie den Lehrgang beenden. Rechnen Sie dann noch ca. drei Monate hinzu. Das ist die Zeit, die Sie nach dem Lehrgang für Wiederholungen und zur Festigung des Gelernten benötigen..

Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn dieses Lehrgangs, wo und wann Sie die eingeschränkte Heilpraktikerprüfung absolvieren können!!!

Die Auswirkungen des neuen Psychotherapeutengesetzes auf die Tätigkeit der "Heilpraktiker-Psychotherapeuten" (Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz)

Das neue Psychotherapeutengesetz ist in erster Linie geschaffen worden, um den Psychotherapeuten mit abgeschlossenem Diplom-Psychologie-Studium die Möglichkeit der eigenen Krankenkassenabrechnungen zu geben. Dieses neue Gesetz beschneidet nicht die Kompetenz der nach dem Heilpraktikergesetz geprüften Personen, die Psychotherapie betreiben. Die Absolventen der eingeschränkten Heilpraktikerprüfung können sich seit 1999 folgende Berufsbezeichnung zulegen:

Name

Psychotherapie (HPG = Heilpraktikergesetz)

Nennung verschiedener psychotherapeutischer Methoden möglich

Die Psychotherapieprüfung (eingeschränkte Heilpraktikerprüfung)

Die Gesundheitsämter haben zwei Möglichkeiten der Prüfung, ob die Anwärter (in psychotherapeutischer Hinsicht) eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen oder nicht:

  • die schriftliche Prüfung (hauptsächlich Multiple-Choice-Fragen) und
  • die mündliche Prüfung. Prüfer sind der Amtsarzt und zwei Prüfungsbeisitzer, die sich normalerweise aus Ärzten, Diplom-Psychologen oder Heilpraktikern zusammensetzen.

Prüfungsgebiete sind hauptsächlich

  • psychische Erkrankungen,
  • Entstehungstheorien,
  • psychologische Diagnostik und
  • psychotherapeutische Methoden (Grundlagen).

Ausbildungsziel des vorliegenden Lehrgangs

Das primäre Ausbildungsziel ist das Bestehen der eingeschränkten Heilpraktikerprüfung. Im einzelnen sollen die Absolventen des Lehrgangs

  • die Grundlagen der psychologischen Diagnostik beherrschen
  • einen umfassenden Überblick über die wichtigsten psychotherapeutischen Methoden erhalten
  • psychisch determinierte von organisch (körperlich) verursachten Erkrankungen abgrenzen können.

Aufbau des Lehrgangs

Der Lehrgang läßt sich in zwei Hauptkomponenten aufteilen:

1. Diagnostik

2. Therapie

Diagnostik

  • Psychosen, Organische Psychosen, symptomatische Psychosen, endogene Psychosen
  • Neurosen
  • Sucht und abhängige Verhaltensweisen
  • Sexuelle Störungen
  • Forensische Psychiatrie
  • Schlafstörungen
  • Psychopharmakamißbrauch

Therapie

  • Gesprächstherapie
  • Stützende Psychotherapie
  • Psychoanalyse
  • Gruppentherapie
  • Verhaltenstherapie
  • ergänzende Verfahren
  • Gesetzeskunde

Die Studienbriefe

Der Lehrgang selbst gliedert sich in 18 Lektionen zu den Schwerpunkten Diagnostik und Therapie:

  • diagnostische Verfahren im Anamnesegespräch, die durch apparative Maßnahmen und Tests ergänzt werden können.
  • Psychische Störungen: endogene und exogene Psychosen und die Schizophrenie, die als eine Sonderform der endogenen Psychose durch ein Nebeneinander von gesunden und veränderten Handlungs- und Erlebnisreaktionen gekennzeichnet ist.
  • Erlebnisreaktionen, Entwicklungsstörungen und Neurosen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • sexuelle Funktionsstörungen
  • Schlafstörungen.
  • Suchterkrankungen
  • Verfahren der humanistischen Psychologie (Gesprächstherapie, Stützende Psychotherapie, Gestalttherapie, Entspannungsverfahren)
  • Psychoanalyse und Verhaltenstherapien (Kognitive Therapie, Aversionstherapie, Selbstbehauptungstraining, Gruppentherapien)
  • Gesetze und Paragraphen, die Sie als Psychotherapeut kennen sollten
  • schulinterne schriftliche Abschlußprüfung